Mietminderung auf Grundlage von neuberechneter Wohnfläche

Mietminderung ab 10-prozentiger Abweichung: Die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße stellt in der Regel eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Das ist auch bei Zusätzen wie „ungefähr“, „ca.“ oder „etwa“ der Fall. Demnach kann auch beim Vorliegen einer entsprechenden „ca.“-Angabe die Miete bei einer Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Quadratmeterzahl um mehr als 10 Prozent aufgrund eines Sachmangels […]

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