Kündigung wegen Volksverhetzung auf Facebook

Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber grundsätzlich nicht bei Facebook angeben. Tun sie dies doch, können Beiträge und Kommentare, die sie auf Facebook posten, nämlich mit dem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden. Das kann in Fällen von volksverhetzenden Kommentaren eine Kündigung nach sich ziehen, wie sich aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Herne ergibt (5 Ca 2806/15). […]

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