Kündigung eines Busfahrers wegen 0,46 Promille zulässig

Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr müssen bei Fahrten im alkoholisierten Zustand mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Eine solche Kündigung kann sogar ohne vorherige Abmahnung wirksam sein. Dabei ist nicht unbedingt entscheidend, dass die straßenverkehrsrechtlich relevanten Promillegrenzen erreicht werden. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat die fristlose Kündigung eines Arbeitgebers ohne vorangegangene Abmahnung für zulässig erklärt, bei […]

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