Fristlose Kündigung wegen der Bedrohung von Nachbarn

Die Drohung gegenüber einem neunjährigen Nachbarskind, diesem den Penis abzuschneiden, rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Zum Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 26. März 2015 – 33 C 3506/14 (30), juris. Ausgangslage Wenn der Mieter den Vermieter oder dessen Beauftragte (Hausverwalter, Hausmeister, Objektbetreuer) mit Straftaten bedroht, rechtfertigt dies regelmäßig den Ausspruch einer fristlosen, jedenfalls hilfsweise […]

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