Werkverträge zur Umgehung von Arbeitsrecht: dennoch Arbeitsverhältnis?

In der Praxis ist Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen ein beliebtes Mittel, um die Anwendung von Arbeitsrecht (vor allem Arbeitnehmerschutzrecht) zu vermeiden. Eine weitere Strategie ist die unwirksame Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Fall greift § 10 Abs. 1 AÜG und fingiert ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 90/14) […]

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