Streit um Mietschulden kann sogar tödlich ausgehen – Eskalation vermeiden

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Vergleichsweise harmlose Sachverhalte enden speziell bei Streitigkeiten im Mietrecht immer wieder in völliger Eskalation. Über einen Beispielsfall berichtete Spiegel online am 5.8.2015: Vater und Sohn lagen mit einem Vermieter-Ehepaar im Streit, der für das Ehepaar tödlich endete. Im Strafprozess gab es für Vater und Sohn einen Freispruch, weile ihre Tatversion, wonach sie in Notwehr gehandelt hätten, vor Gericht nicht widerlegt werden konnte. Das Urteil hatte im Gerichtssaal für Tumulte gesorgt, die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. Zur Erklärung: in Strafproessen gilt grundsätzlich im Zweifel für den Angeklagten. An diesem Grundsatz ändert sich auch dadurch nichts, dass die Angeklagten im vorliegenden Fall die Spuren verwischen und die Leichen versteckten. Die Angeklagten hatten dies damit erklärt, dass sie Angst hatten, dass ihnen niemand diese Version glauben würde. Damit lagen sie offensichtlich auch nicht ganz falsch.

Solche Extremfälle lassen sich eigentlich relativ leicht vermeiden. Man sollte den entsprechenden Streit immer versachlichen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, einer behauptet, der andere habe mit ihm Mietschulden, kann und sollte er diese vor Gericht einklagen. Deswegen wird häufig sinnloser Schriftverkehr produziert, man beleidigt sich. Häufig führt dies dann auch noch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses und verschärft die wechselseitigen Aggressionen. Da es für die Beteiligten insbesondere auf Mieterseite regelmäßig um eine Menge geht (häufig steht die Existenz oder/und das Obdach auf dem Spiel) können solche Eskalationen dann in Extremfälle münden.

Fachanwaltstipp Mieter:

Wenn Sie der Meinung sind, dass Mietobjekt habe Mängel, gehen sie wegen der Mängel vor. Mindern Sie nicht einfach die Miete. Andernfalls kann dies zu einer Kündigung führen. Beleidigen oder bedrohen Sie auch nicht den Vermieter, denn dies kann erst recht zu einer Kündigung führen.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Wenn Sie der Auffassung sind, der Mieter schulde ihnen Geld, klagen sie es ein. Wird ein kündigungsbegründender Zahlungsrückstand erreicht, können Sie das Mietverhältnis kündigen und Räumungsklage erheben. In allen Fällen sollten Sie sich aber unbedingt sachlich verhalten. Die direkte Begegnung mit den Mietern sollte vermieden werden. Grundsätzlich sind auch Freundschaftsverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern regelmäßig keine gute Idee. Freundschaften enden manchmal schneller als das Mietverhältnis und man ist dann gezwungen weiter miteinander umzugehen. Extremsituationen wie der oben beschriebenen gehen häufig sehr enge, unprofessionell freundschaftliche Beziehung zwischen den Beteiligten voraus.

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