Straftat im Privatbereich – Kündigung zulässig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Kündigung - Abfindung erzielen
Kündigung – Abfindung erzielen

Hat ein Arbeitnehmer eine Straftat begangen, kommt es durchaus öfter vor, dass der Arbeitgeber – unter dem Druck der Öffentlichkeit – daraufhin eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht. Das ist allerdings nicht ohne weiteres zulässig. Gefährlich wird es für den Arbeitnehmer immer dann, wenn die Straftat negative Auswirkungen auf den Betrieb hat oder er einen Bezug zum Arbeitgeber herstellt. In diesen Fällen kann eine Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Wann besteht der genannte Bezug zum Arbeitsverhältnis? Und worin können negative Auswirkungen auf den Betrieb bestehen? Dazu der folgende aktuelle Artikel von mir:

Straftat im Privatbereich – Kündigung zulässig?

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