Sperrzeit bei Arbeitslosengeld wegen Aufhebungsvertrag

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Aufhebungsvertrag an, ist mit diesem Angebot in der Regel eine Abfindung verbunden. Arbeitnehmern ist teilweise aber nicht bewusst, dass dieses Angebot für sie durchaus unangenehme Konsequenzen haben kann. Unterschreibt man nämlich einen solchen Aufhebungsvertrag, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen. Diese unangenehme Folge lässt sich für Arbeitnehmer aber leicht vermeiden, wenn man richtig vorgeht. Dazu Tipps im folgenden aktuellen Artikel:

Sperrzeit bei Arbeitslosengeld wegen Aufhebungsvertrag

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999