Schwerbehinderte – Angabe der Beeinträchtigung muss bei Zweitbewerbung erfolgen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Schwerbehinderte müssen bei einer Zweitbewerbung beim gleichen Arbeitgeber ihre Beeinträchtigung jedes Mal neu mitteilen. Ausührungen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – , finden Sie im nachfolgenden Video.

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