Rechtsanwalt zu unwirksamer Eigenbedarfskündigung bei überhöhtem Wohnbedarf

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mein Thema ist heute „Eigenbedarfskündigung: Unwirksamkeit bei Geltendmachung eines überhöhten Wohnbedarfs“. Das Video zeigt einen Fall, bei dem das Amtsgericht Köpenick die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen hat.

Bestandteil des Mietverhältnisses ist eine 100 qm große 5-Raum-Wohnung. Ein Vermieter kündigte seinem Mieter wegen Eigenbedarf. Der Vermieter begründet seine Eigenbedarfskündigung mit dem Wohnbedarf seiner achtzehnjährigen alleinstehenden einkommenslosen Tochter und seinem temporären Eigenbedarf.

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf muss er grundsätzlich die Nutzungsform der Wohnung darlegen. Ist es Sache der Gerichte die Vernünftigkeit des beanspruchten Wohnbedarfs zu bewerten?

Details zum konkreten Fall und der Entscheidung vom Amtsgericht Köpenick wie auch dem Bundesverfassungsgericht finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendigung-unwirksamkeit-bei-geltendmachung-eines-ueberhoehten-wohnbedarfs_059272.html

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