Prozess vor dem Arbeitsgericht: zum Termin persönlich erscheinen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Die Frage kommt häufig von Mandanten, speziell Arbeitnehmern, im Rahmen eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht: muss ich zu einem Termin persönlich erscheinen? Und wenn nein, sollte ich trotzdem mitkommen? Grundsätzlich gilt: Persönlich erscheinen muss man nur, wenn das Gericht das ausdrücklich anordnet. Ist das nicht geschehen, rate ich den Mandanten in der Regel, zuhause zu bleiben. Wer mitkommt, kann im Zweifel nur etwas gefragt werden, worauf er möglicherweise eine missverständliche Antwort gibt und der eigenen Sache so schadet. Das gillt im Besonderen für Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung über eine Abfindung verhandeln wollen. Ausführlich zu dem Thema im folgenden aktuellen Interview und im Video:

Prozess vor dem Arbeitsgericht: zum Termin persönlich erscheinen?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999