Privates Surfen als Grund für fristlose Kündigung – Arbeitgeber kann Browserverlauf auswerten

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ich hatte bereits zuvor über ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 (5 Sa 657/15) berichtet, nach dem Arbeitgeber eine außerordentlichen Kündigung aussprechen kann, wenn der Arbeitnehmer trotz Verbots während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet surft. Maßgeblich für das Urteil ist zudem, dass der Arbeitgeber auch dazu berechtigt ist, den Browserverlauf des Firmen-PCs auszuwerten, um die unerlaubte Internetnutzung nachzuweisen. Was genau das Gericht entschieden hat und wie das zu beurteilen ist, erkläre ich im aktuellen Artikel auf anwalt.de:

Privates Surfen als Grund für fristlose Kündigung – Arbeitgeber kann Browserverlauf auswerten

Außerdem war mein Kollege Volker Dineiger anlässlich des Urteils im Gespräch bei N24, das Video dazu gibt es hier:

Fachanwalt Dineiger bei N24 zur Kündigung wegen privatem Surfen

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