Optionen für Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

War der Arbeitnehmer längere Zeit krank oder ist sich der Arbeitgeber schlicht noch nicht sicher, ob er ihn länger beschäftigen will, stellt sich die Frage nach einer verlängerten Probezeit bzw. besser der Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf eines halben Jahres. Dann grteift nämlich regelmäßig der Kündigungsschutz nach dem KSchG und die Anforderungen an eine wirksame Kündigung des Arbeitgebers werden sehr hoch. Eine Verlängerung der Probezeit ändert daran nichts. Man könnte allerdings verschiedene andere Optionen (z.B. Befristung, Aufhebungsvertrag) in Betracht ziehen. Welche davon zulässig und sinnvoll sind, erkläre ich genauer im folgenden aktuellen Beitrag:

Optionen für Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit

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