Öffentliches Amt übernehmen – kann Kündigung drohen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung
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Wer als Arbeitnehmer ein öffentliches Amt, etwa im politische Bereich, übernimmt, muss in aller Regel keine Kündigung befürchten. Für politische Mandatsträger gelten sogar häufig ausdrückliche Vorschriften, die vor eine Kündigung schützen. Politisches Engagement bzw. Mitgliedschaft in Parteien ist ebenfalls unbedenklich, solange es sich nicht um eine Partei handelt, die verfassungsrechtlich verboten wurde. Wenn Arbeitnehmer trotzdem auf einer solchen Grundlage eine Kündigung erhalten, sollten sie sich auf jeden Fall dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen und dafür Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Genaueres im folgenden Beitrag sowie im Video:

Öffentliches Amt übernehmen – kann Kündigung drohen?

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