Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann Kündigung rechtfertigen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mieter, die ihre Miete nicht pünktlich und vollständig zahlen, laufen Gefahr eine Kündigung zu kassieren. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn der Gesamtrückstand mindestens eine Monatsmiete beträgt. Bei Mieterhöhungen dauert es regelmäßig einige Monate bis ein solcher Betrag erreicht wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Miete ansonsten vollständig gezahlt wird.

Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann zur Kündigung führen

Erhöht der Vermieter die Miete, entsteht oft Streit, ob diese Mieterhöhung berechtigt ist oder nicht. Mieter müssen an dieser Stelle vorsichtig sein. Leisten Sie den Erhöhungsbetrag ohne weitere Anmerkungen, kann dies als Anerkenntnis der Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung gewertet werden. Aber auch die Nichtzahlung der Mieterhöhung ist nicht ungefährlich. Jedenfalls dann, wenn der Rückstand in der Summe eine Monatsmiete erreicht, wird es gefährlich.

Sinnvolles Vorgehen für Mieter

Mietern empfiehlt sich in solchen Fällen im Zweifel die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten. Die aus Sicht des Mieters ungerechtfertigte Zahlung sollte dann gegebenenfalls im Klagewege zurückgefordert werden. Nur dieser Weg stellt sicher, dass der Mieter nicht am Ende doch auf der Straße landet.

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