Nach einer Kündigung schnell reagieren – für Arbeitnehmer laufen Fristen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung
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Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, ist oftmals ratlos, wie er darauf reagieren sollte. Ich habe im folgenden Beitrag noch einmal die wichtigsten Hinweise zusammengefasst. Dabei geht es insbesondere daraum, innerhalb welche Frist man welche Schritte unternehmen kann bzw. sollte. Dazu zählt es etwa, sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden und das sofort. Darüber hinaus kann man eine Kündigung unter Umständen auch zurückweisen, wenn man sofort reagiert. Auch die Erhebungs einer Kündigungsschutzklage muss rasch, nämlich innerhalb von drei Wochen erfolgen. Genaueres im Artikel und im Video-Blog:

Nach einer Kündigung schnell reagieren – für Arbeitnehmer laufen Fristen

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