Mindestlohn – Preisanstieg als Folge der Einführung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde, sehen sich viele Firmen gezwungen, die Personalkosten auf die Preise der Dienstleistungen und Waren umzulegen. Besonders in Gaststätten und beim Friseur wird es dementsprechend  teurer. Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es bis 2017 in bestimmten Branchen mit einem sogenannten „überregional gültigen“ Tarifvertrag. Im nachfolgenden Video erkläre ich alles rund um den Mindestlohn.

Der Mindestlohn gilt seit dem 01.01.15 für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Von der Regelung profitieren viele Angestellte, die bisher für weniger als 8,50 Euro die Stunde arbeiten mussten. Besonders Reinigungskräfte, Friseure und Servicekräfte profitieren von der gesetzlichen Reglung. Auf  www.arbeitsrechtler-in.de finden Sie alles rund um das Thema Mindestlohn. Mit aktueller Rechtssprechung interessanten und wissenswerten Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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