Mindestlohn für Kellner – Trinkgeldkasse zur Umgehung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ich habe mich in einigen vorangegangenen Videos schon mit Tricks von Arbeitgebern beschäftigt, um den Mindestlohn zu umgehen. Einer davon besteht darin, im Gastronomiebereich Einnahmen aus der Trinkgeldkasse mit dem Mindestlohn zu verrechnen. Der Arbeitgeber zahlt also weniger als gesetzlich vorgesehen mit dem Argument, dass es ja auch noch die Trinkgeldkasse gebe. Das ist absolut unzulässig und für Arbeitgeber auch riskant im Hinbliuck auf ein drohendes Ordnungswidrigkeitenverfahren oder gar Strafverfahren. Genaueres im folgenden aktuellen Video-Blog:

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