Mietpreisbremse – wann der Mieter den Maklerlohn auch künftig bezahlen muss.

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Ab heute (1.6.2015) greift die Mietpreisbremse hinsichtlich der Maklergebühren. Das bedeutet, dass künftig regelmäßig der Vermieter den Makler bezahlen muss. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Mieter den Makler selbst beauftragt, ihm eine Wohnung zu suchen und der Makler dann tatsächlich tätig wird und zum Beispiel Anzeigen schaltet, um für den Mieter eine Wohnung zu finden, muss der Mieter diese Leistung unter Umständen auch bezahlen. Der Makler darf allerdings nicht einfach nur in seine Bestandskarteien (-dateien) schauen und davon eine an den Mieter vermitteln. Nur wenn er tatsächlich aktiv tätig wird, um den jeweiligen, ihn beauftragenden Mieter eine Wohnung zu beschaffen, hat er künftig noch eine Chance darauf, den Maklerlohn zu verdienen. Insgesamt wird das Geschäft aber wohl eher schwierig werden, da die Höhe des Maklerlohn im Bereich der Wohnungsvermittlung auch künftig gesetzlich der Höhe nach gedeckelt ist. Zudem muss der Makler befürchten, dass aufgrund der nunmehr sehr mieterfreundlichen Gesetzeslage im Bereich Wohnungsmaklerrecht eine spätere Durchsetzung des Maklerlohns vor Gericht sehr kompliziert wird. Hier weitere Hinweise zur Mietpreisbremse. Im Video erörterte ich noch einmal die Besonderheiten:

Hier gibt es eine gute Zusammenfassung zu der Frage, wie viel Miete nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse noch verlangt werden kann (leider nicht von mir :).

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