Mietpreisbremse und Modernisierung – Ausnahmeregeln

Stand: 1970/01/01 00:00:00

mietrecht_bredereck_fotoSeit dem 1.6.2015 ist die Mietpreisbremse in Kraft. Demnach dürfen Vermieter die Miete bei einer Neuvermietung nur noch um maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel erhöhen. Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es allerdings diverse Ausnahmen. Dazu zählen etwa Modernisierungen, deren Kosten sich auf ein Drittel oder mehr der Kosten der Neuerstellung des Gebäudes belaufen. Doch auch bei weniger umfassenden Modernisierungsmaßnahmen ist eine Umrechnung der Kosten auf die Miete möglich, selbst wenn dadurch die Grenze von zehn Prozent überschritten wird. Genaueres zu den Ausnahmen zur Mietpreisbremse und wie diese zu bewerten sind im folgenden aktuellen Video und im Artikel:

Mietpreisbremse und Modernisierung – Ausnahmeregeln

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