Mietpreisbremse: Regelungen und Probleme in der Praxis

Stand: 1970/01/01 00:00:00

mietrecht_bredereck_fotoSeit dem 1.6.2015 gibt es die sog. Mietpreisbremse, die in verschiedenen Städten (Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main, München etc.) gilt. Eingeführt wurde zum einen das Bestellerprinzip bei Maklergebühren, das sich in der Praxis bisher auch bewährt hat. Der erhoffte Effekt, einen weiteren Anstieg der Mieten in Ballungszentren zu verhindern, ist durch die gesetzlichen Regelungen allerdings nicht eingetreten. Angesichts der Art und Weise, wie die Mietpreisbremse geregelt wurde, ist das auch keine Überraschung. Wo genau liegen die Probleme und welche Teile der Mietpreisbremse sind dagegen durchaus gelungen? Dazu die folgenden Artikel und das aktuelle Video:

Mietpreisbremse: Regelungen und Probleme in der Praxis Teil 1
Mietpreisbremse: Regelungen und Probleme in der Praxis Teil 2

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