Mietpreisbremse – greift sie bei Eintritt eines neuen Mieters?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mieter möchten häufig in ihren „alten“ Mietvertrag eine neue Person aufnehmen. Das betrifft neue Lebenspartner oder Ehegatten. Manchmal soll aber auch nur Miete gespart werden. Vermieter sind dazu oft nur gegen eine Mieterhöhung bereit. Greift in einem solchen Fall die Mietpreisbremse?

Ich bin auf die Frage in einem Beitrag eines Kollegen gestoßen, der sie aus meiner Sicht aber unzutreffend beantwortet, nämlich verneint. Das alte Mietverhältnis, so im wesentlichen der Kollege, werde in diesem Fall nämlich einfach zu geänderten Bedingungen (höhere Miete) fortgesetzt.

Aus meiner Sicht ist das nicht zutreffend. Ändern sich die Vertragsparteien, kann dies nur aufgrund einer mindestens dreiseitigen Vereinbarung aller bisherigen und der neuen Partei(en) erfolgen. Spielt auch nur einer nicht mit, z.B. der noch im Vertrag vorhandene ehemalige und längst ausgezogene Lebensgefährte, funktioniert das Ganze nicht. Jede Partei kann ihre Zustimmung von jeder denkbaren Bedingung (Vertragsänderung) abhängig machen. Man kann daher aus meiner Sicht nicht mit einer Fortsetzung des alten Mietverhältnisses argumentieren. Es handelt sich schlichtweg um einen neuen Vertrag.

Schaut man sich dann noch den Zweck der Mietpreisbremse an, Mieterhöhungen bei Neuvermietung der Höhe nach zu begrenzen, kann kein Zweifel bestehen, dass das Gesetz auch die vorliegenden Fälle umfasst.

Dazu noch im Video:

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