Mieterhöhungen vor der Mietpreisbremse?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Werden Vermieter die Zeit vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse nutzen, um noch einmal kräftig die Mieten zu erhöhen. Geht das? Was sollten Mieter beachten?  Die Mietpreisbremse in der letztendlich beschlossenen Version erläutere ich im nachfolgenden Video.

Die Mietpreisbremse ist beschlossen und tritt demnächst in Kraft. Skurrile Mietpreiserhöhungen sind regelmäßig nicht wirksam. Prüfen Sie unbedingt nochmal das Schreiben bevor Sie der Erhöhung Ihres Vermieters zustimmen. § 558 BGB erlaubt eine Mieterhöhung der Nettokaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber nicht darüber hinaus.

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