Lohnpfändung als Kündigungsgrund?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht
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Lohnpfändungen können für den Arbeitgeber mit einigem Aufwand und damit auch mit Kosten verbunden sein. Darf er deshalb aber auch dem Arbeitnehmer kündigen? Zu dieser Frage hat die Rechtsprechung in verschiedenen Urteilen Auskunft gegeben. Festhalten lässt sich: bei einer erstmaligen Lohnpfändung besteht kein wirksamer Kündigungsgrund. Häufen sich die Pfändungen dagegen und hat dies der Arbeitnehmer zu verschulden, sieht die Sache anders aus. Dann droht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 15. Oktober 1992 – 2 AZR 188/92) auch eine Kündigung. Ausführlich zu dem Thema im folgenden aktuellen Artikel:

Lohnpfändung als Kündigungsgrund?

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