Im Bereich der Leiharbeit greifen ab dem 1.4.2017 neue Regelungen, die speziell die zulässige Entleihdauer und die Bezahlung von Leiharbeitnehmern betreffen. Maximal 18 Monate Entleihdauer sollen dann zulässig sein, Umgehungsmöglichkeiten bestehen aber wohl nach wie vor. Darüber hinaus wird es künftig nach neun Monaten einen Anspruch von Leiharbeitnehmern auf gleiches Entgelt und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft (equal pay). Genaueres zu den geplanten Regelungen und was davon zu halten ist im folgenden aktuellen Interview mit mir und im Video:
Arbeitsrecht
Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben?
Für eine Kitaschließung gibt es verschiedene Gründe: Streiks, krankheitsbedingter Personalmangel oder, wie zuletzt häufiger geschehen, die Verhängung einer Quarantäne. Doch