Leichte Verspätung mit der Miete – droht die Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Mietrecht + Bredereck

Engpässe bei der Miete möchte jeder Mieter gern vermeiden, manchmal klappt es aber nicht. Problematisch wird es immer dann, wenn die Miete immer wieder unpünktlich gezahlt wird. Das gilt auch bei nur leichten Verspätungen. Der Vermieter kann dann nach entsprechender Abmahnung des Mieters zur Kündigung berechtigt sein. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.03.2017 (Az.: 7 S 6617/16). Mit der Entscheidung habe ich mich im folgenden Video-Blog und im Artikel näher beschäftigt:

Leichte Verspätung mit der Miete – droht die Kündigung?

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