Kündigungsschutz beim Ehrenamt?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Kündigungsschutz beim Ehrenamt? Die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis. Wann wird eine Tätigkeit als Ehrenamt oder als Arbeitsverhältnis eingestuft? Mein folgender Video-Beitrag beschäftigt sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11.

Ausgangspunkt ist die fristlose Entbindung einer Telefonseelsorgerin von ihrer Tätigkeit.

Die Telefonseelsorgerin klagte erfolglos gegen die fristlose Kündigung. Entscheidend im Einzelfall ist die Abgrenzung der ehrenamtlichen Tätigkeit von einem Arbeitsverhältnis. Beim Arbeitsverhältnis steht die Erwerbswirtschaftlichkeit im Vordergrund mit dem Austausch von Leistungen (Arbeit gegen Lohn) .

Mehr zum konkreten Fall finden Sie hier:

 

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