Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrates bei Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mein Video-Blog-Thema ist „Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrates bei personenbedingter Kündigung“. Ein Programmierer wurde auf Grund fehlender fachlicher Qualifikationen ordentlich gekündigt. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen. Warum?

Grundsätzlich haben im Arbeitsrecht Betriebsräte während ihrer Amtszeit ein Jahr danach nachwirkend einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen.
Gilt der nachwirkende Kündigungsschutz auch bei Ersatzmitgliedern des Betriebsrates? Hier kommt es auf die tatsächliche Vertretungszeit an.

Der Arbeitnehmer hatte als Ersatzmitglied des Betriebsrates während der Vertretungszeit keine Betriebsratsaufgaben wahrgenommen.

Mehr dazu finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nachwirkender-kuendigungsschutz-als-ersatzmitglied-des-betriebsrates-bei-personenbedingter-kuendigung_058113.html

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