Kündigungen bei Wiesenhof – Tipps für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Aus Pressemitteilungen geht aktuell hervor, dass bei Wiesenhof infolge des Brands schon einigen Arbeitnehmern eine Kündigung ausgesprochen wurde. Zudem soll für die betroffenen Mitarbeiter wohl ein Sozialplan vorgesehen sein. Folgendes gilt es für die Arbeitnehmer in einer solchen Situation zu beachten: innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden, die auch dann sinnvoll ist, wenn ein Sozialplan versprochen wurde. Da Arbeitgebern bei einer Kündigung an zahlreichen Stellen Fehler unterlaufen können, haben Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage oftmals gute Chancen, zumindest im Vergleichswege eine hohe Abfindung zu erzielen. Die Tipps für Arbeitnehmer gibt es im Einzelnen in diesem aktuellen Beitrag von mir auf anwalt.de:

Kündigungen bei Wiesenhof – Tipps für Arbeitnehmer

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999