Aus Pressemitteilungen geht aktuell hervor, dass bei Wiesenhof infolge des Brands schon einigen Arbeitnehmern eine Kündigung ausgesprochen wurde. Zudem soll für die betroffenen Mitarbeiter wohl ein Sozialplan vorgesehen sein. Folgendes gilt es für die Arbeitnehmer in einer solchen Situation zu beachten: innerhalb von drei Wochen muss Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden, die auch dann sinnvoll ist, wenn ein Sozialplan versprochen wurde. Da Arbeitgebern bei einer Kündigung an zahlreichen Stellen Fehler unterlaufen können, haben Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage oftmals gute Chancen, zumindest im Vergleichswege eine hohe Abfindung zu erzielen. Die Tipps für Arbeitnehmer gibt es im Einzelnen in diesem aktuellen Beitrag von mir auf anwalt.de:
Arbeitsrecht
Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben?
Für eine Kitaschließung gibt es verschiedene Gründe: Streiks, krankheitsbedingter Personalmangel oder, wie zuletzt häufiger geschehen, die Verhängung einer Quarantäne. Doch