Kündigung weil der Mieter die Miete vorübergehend nicht zahlen kann.

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Geld hat man zu haben, so die Rechtsprechung: Wer die Miete nicht zahlen kann, muss mit einer wirksamen Kündigung rechnen. Wichtiges dazu erkläre ich im nachfolgenden Video. Übrigens ist gegen eine Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung nach erfolgter Abmahnung häufig weniger zu machen, als gegen eine Kündigung wegen Zahlungsrückstandes. Hier ein weiterer Wortbeitrag zum Thema.

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999