Kündigung wegen Straftat – Hinweise für Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Kündigung - Abfindung erzielen
Kündigung – Abfindung erzielen

Erhält man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung und hat Grund zu der Annahme, dass diese im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat ausgesprochen wurde, sollte man sofort rechtliche Beratung einholen. Auf den Arbeitnehmer kann dann neben einem Kündigungsschutzverfahren auch ein Strafverfahren zukommen. Die Verfahren erfordern häufig unterschiedliche Strategien, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Im Hinblick auf die Kündigung unterlaufen vielen Arbeitgebern Fehler, aufgrund derer die Kündigung im Prozess angegriffen werden kann. Im Strafverfahren muss eine Tatbegehung erst einmal zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen. Im folgenden aktuellen Artikel habe ich erklärt, worauf es bei der Beratung in solchen Fällen ankommt:

Kündigung wegen Straftat – Hinweise für Arbeitnehmer

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