Kündigung wegen Fotos bei der Arbeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Heimliches Fotografieren von Unterlagen des Arbeitgebers oder vom Chef selbst kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dafür braucht der Arbeitgeber unter Umständen nicht einmal vorher abzumahnen. Hier habe ich einen Beitrag zum Urteil des Landesarbeitsgerichts München, Urteil vom 17. Dezember 2002 – 6 Sa 197/02 –, Rn. 18, juris geschrieben. Hier ein Video zum Thema:

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