Kündigung wegen Diebstahls – worauf müssen Arbeitnehmer achten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Wenn es um Diebstahl aus dem Eigentum des Arbeitgebers geht, versteht die Rechtsprechung keinen Spaß. Eine Kündigung droht Arbeitnehmern auch dann, wenn nur geringwertigen Sachen entwendet wurden (z.B. Zigarettenschachteln im Wert von 10€). Auch eine langjährige, beanstandungsfreie Beschäftigung beim Arbeitgeber kann dann oftmals nicht helfen. Auch auf den Verdacht eines Diebstahls lässt sich – nach einer Anhörung des Arbeitnehmers – breits eine Kündigung stützen. In solchen Fällen ist rechtliche Beratung dringend erforderlich. Häufig droht neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen nämlich auch ein Strafverfahren. In der Regel sollte zudem eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, auch dabei ist rechtlicher Rat hilfreich. Die Tipps für Arbeitnehmer im Einzelnen gibt es im folgenden aktuellen Beitrag von mir:

Kündigung wegen Diebstahls – worauf müssen Arbeitnehmer achten?

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