Kündigung vom Vermieter erhalten – Tipps für Mieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Kündigungen des Vermieters sind in verschiedener Hinsicht angreifbar. Mieter brauchen also nicht zu verzweifeln, wenn sie eine Kündigung der Wohnung erhalten haben. Der Vermieter kann sich nur auf bestimmte, vom Gesetz vorgegebene Gründe stützen, wenn er kündigen will. Diese Gründe muss er dann auch ordnungsgemäß darlegen und im Fall eines Prozesses auch beweisen können. Daran scheitern Vermieter in der Praxis immer wieder. Im folgenden Artikel erläutere ich, welche Schwierigkeiten für Vermieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzugs oder Fehlverhalten des Mieters bestehen und weshalb sie daher angeifbar sind. Das Wichtigste für Mieter: im Fall einer Räumungsklage muss man spätestens aktiv werden und die Kündigung angreifen:

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