Kündigung erhalten – so wehren Sie sich als Arbeitnehmer

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Kündigung - Abfindung erzielen
Kündigung – Abfindung erzielen

Wenn man vom Arbeitgeber überraschenderweise die Kündigung erhält, ist der Ärger bzw. die Enttäuschung verständlicherweise groß. Doch auch wenn es schwer fällt, lohnt es sich, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich schnell zu überlegen, welche Schritte man am besten unternimmt. Eine der wichtigsten Fragen: greift Kündigungsschutz und kann ich mich folglich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren? Voraussetzungen dafür: regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt und mindestens ein halbes Jahr Beschäftigungszeit als Arbeitnehmer. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können im Wege der Kündigungsschutzklage eine Abfindung erstritten und auch weitere Ansprüche (z.B. gutes Zeugnis) gesichert werden. Wie das funktioniert, erkläre ich im folgenden aktuellen Beitrag:

Kündigung erhalten – so wehren Sie sich als Arbeitnehmer

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