Kündigung erhalten? Fünf wichtige Tipps für Mieter

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Mieter, denen die Wohnung durch den Vermieter gekündigt wurde, geraten oftmals in Panik, obwohl dafür zunächst kein Anlass besteht.

Vor jeder Zwangsräumung ist Räumungsprozess erforderlich

Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach auf die Straße werfen, ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, ändert daran nichts. Wenn der Mieter folglich auch nach dem Kündigungstermin in der Wohnung bleibt, muss der Vermieter zuerst eine Räumungsklage anstrengen.

Eigenmächtiges Betreten der Wohnung durch Vermieter – Polizei holen

Der Vermieter darf dem Mieter nicht drohen oder sich eigenmächtig Zugang zur Wohnung verschaffen. Betritt er die Wohnung dennoch widerrechtlich handelt es sich um einen strafbaren Hausfriedensbruch. Dann sollte vom Mieter die Polizei verständigt werden.

Räumungsklage kann Jahre in Anspruch nehmen

Der Vermieter muss also dann für den Fall, dass der Mieter sich weigert auszuziehen, eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht nimmt dann zunächst einmal eine Prüfung vor, ob die Kündigung überhaupt wirksam war, also ob der Vermieter einen Kündigungsgrund hatte. In der Praxis kommt es häufig vor, dass entsprechende Kündigungen unwirksam sind. Auch wenn die Kündigung wirksam ist, hat der Mieter in jedem Fall wertvolle Zeit in der Wohnung gewonnen, da ein Prozess durch mehrere Instanzen Jahre in Anspruch nehmen kann.

Bei erhaltener Räumungsklage sofort Anwalt aufsuchen

Wer vom Amtsgericht eine Räumungsklage des Vermieters erhält, sollte spätestens dann umgehend einen Anwalt aufsuchen. Hier drohen sonst erhebliche Nachteile, da wichtige Fristen laufen.

Bester Zeitpunkt für Einschaltung eines Anwalts – Erhalt der Kündigung

In der Regel sollte der Anwalt unmittelbar nach Erhalt der Kündigung eingeschaltet werden. Zu diesem Zeitpunkt lassen am effektivsten Maßnahmen zur Abwehr oder Verzögerung einer späteren Räumung treffen.

Wir vertreten Mieter bei Kündigung des Vermieters deutschlandweit außergerichtlich und in Räumungsprozessen.

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