Kündigung eines Programmierers

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Zum Thema „Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrates bei personenbedingter Kündigung“ habe ich bereits einen Beitrag am 15. Mai 2014 veröffentlicht. Dieser Video-Blog geht näher auf den konkreten Fall – der personenbedingten Kündigung des Programmierers und dessen Kündigungsschutzklage ein.

Die Folge der mangelnden Befähigung eines Programmierers seine berufliche Tätigkeit auszuführen war eine personenbedingte Kündigung.

Die Arbeitgeberin ließ zuvor ein Gutachten von einem IT-Sachverständigen erstellen, der die fehlenden fachlichen Kenntnisse bestätigte. Der Arbeitnehmer reagierte mit einer Kündigungsschutzklage.

Den ausführlichen Fall finden Sie hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/nachwirkender-kuendigungsschutz-als-ersatzmitglied-des-betriebsrates-bei-personenbedingter-kuendigung_058113.html

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