Kündigung bei Drohung gegenüber dem Arbeitgeber

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung
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Vorsicht vor Drohungen gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten! Auch wenn der Chef sich daneben benimmt und den Arbeitnehmer so zur Weißglut treibt – wer dem Arbeitgeber droht, riskiert eine Kündigung, unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung. Hat man sich doch zu einer entsprechneden Äußerung hinleitet lassen, kann eine sofortige Entschuldigung später vor dem Arbeitsgericht helfen. Wie bewerten die Gerichte diese Problematik und wie sollten Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung vorgehen? Dazu der folgende Artikel und das Video:

Kündigung bei Drohung gegenüber dem Arbeitgeber

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