Kudammraser wegen Mordes verurteilt – Einschätzung zum Urteil

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt Bredereck

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall der Kudammraser hat bundesweit für viel Aufregung gesorgt. Die beiden Raser wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ich halte das Urteil rein rechtlich betrachtet nicht für richtig. Was das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels angeht, bestehen aus meiner Sicht keine Probleme. Vernünftigerweise kann man den Tätern aber meiner Meinung nach keinen Vorsatz dahingehend unterstellen, dass durch ihr Rennen jemand zu Tode kommen sollte. In ihrer maßlosen Selbstüberschätzung gingen sie gerade davon aus, dass schon alles gut gehen werde. Ich gehe deshalb davon aus, dass der BGH das Urteil aufheben wird. Eine ausführliche Einschätzung im folgenden Video:

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