Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Arbeitnehmer können grundsätzlich aufgrund einer Krankheit vom Arbeitgeber gekündigt werden. Greift Kündigungsschutz zu ihren Gunsten, können sie dann in der Folge im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Wirksamkeit einer solchen krankheitsbedingten Kündigung überprüfen lassen. Die Prüfung, die Arbeitsgerichte dann vornehmen, ist relativ komplex und erfolgt in vier Stufen:

1. negative Gesundheitsprognose2. erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers
3. Verhältnismäßigkeit
4. Interessenabwägung

In den folgenden drei Artikeln habe ich die einzelnen Prüfungsstufen im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündgung wegen einer Erkrankung einmal genauer erläutert:

Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (1. Teil)
Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (2. Teil)
Krankheitsbedingte Kündigung: Prüfung der Wirksamkeit (3. Teil)

 

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