Krankenpfleger und Krankenschwestern immer scheinselbstständig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Scheinselbstständigkeit – Fachanwalt

Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht ist das Themengebiet der Scheinselbstständigkeit. Dazu halte ich für die Haufe Akademie auch regelmäßig deutschlandweit Vorträge. Die Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit nehmen zu, die Deutsche Rentenversicherung will Beiträge in die Kasse spülen. Untersucht wird dabei gerne auch der Bereich der medizinischen Berufe in Krankenhäusern, also Krankenschwestern, Krankenpfleger, OP-Pfleger und vergleichbare Mitarbeiter. Dabei stellt sich die Frage, ob diese überhaupt als Selbstständige beschäftigt werden können oder aber eigentlich immer als scheinselbstständig, und damit als Arbeitnehmer einzuordnen sind. Darum geht es im folgenden aktuellen Beitrag und im Video-Blog:

Krankenpfleger und Krankenschwestern immer scheinselbstständig?

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