Keine Beweise für Diebstahl des Arbeitnehmers – Kündigung trotzdem gerechtfertigt?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Straftaten von Arbeitnehmern wie ein Diebstahl zulasten des Arbeitgebers sind tauglicher Grund für eine fristlose Kündigung. Oftmals fehlt es dem Arbeitgeber jedoch an entsprechenden Beweisen, dass der Arbeitnehmer die Tat wirklich begangen hat. Dann hat seine Kündigung vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg. Um dieses Risiko zu vermeiden, besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Kündigung auf den bloßen Verdacht des Diebstahls zu stützen. Dies ist allerdings nur in engen grenzen möglich. Wann können Arbeitgeber wegen eines Diebstahls oder Diebstahlsverdachtes wirksam kündigen? Darum geht es im folgenden aktuellen Video-Blog und im Artikel:

Keine Beweise für Diebstahl des Arbeitnehmers – Kündigung trotzdem gerechtfertigt?

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