Ist geteilter Dienst zulässig?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Den sog. geteilten Dienst oder Teildienst findet man in der Praxis in verschiedenen Bereichen, so z.B. auch der Pflege. Dabei werden Arbeitnehmer nicht, wie sonst üblich, durchgängig an einem Stück beschäftigt, sondern einige Stunden morgens und einige abends mit einer längeren Unterbrechung dazwischen. Das mag dem Arbeitgeber gut passen, weil er den Mitarbeiter nur zu diesen Zeiten sinnvoll einsetzen kann. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ergeben sich aber durchaus Probleme. So macht das Arbeitszeitgesetz bestimmte Vorgaben zu Ruhepausen zwischen den Diensten, die von Arbeitgebern eigentlich zwingend einzuhalten sind und bei dem System des geteilten Dienstes oftmals nicht gewahrt sein dürften. Zu der Problematik im folgenden Beitrag und im Video-Blog:

Ist geteilter Dienst zulässig?

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