Interview mit Alexander Bredereck zum Thema Sabbatical in der Zeitschrift Lisa

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Für ein Interview in der Zeitschrift Lisa wurde Alexander Bredereck zum Thema Sabbatical befragt.

Hier finden Sie Fragen und Antworten:

Frage:
Einfach mal eine Zeitlang raus aus dem Job, dem Alltag, aus der Routine. Diesen Traum hegen laut Umfrage des Marktforschungsinstituts Trendence 72 Prozent der Deutschen. Doch wie stellt man es an, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass er einem Sabbatical zustimmt?
Habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf ein Sabbatical?

Antwort:
Nein. Bis auf wenige große Konzerne, die ein Sabbatjahr in ihren Tarifvereinbarungen vorsehen, gilt es, seinen Chef davon zu überzeugen, dass die Auszeit für beide von Vorteil ist. Denn ein Betrieb kann natürlich davon profitieren, wenn ein Angestellter mit neuen Ideen und Elan in den Job zurückkehrt. Und für den Arbeitnehmer ist es eine enorme Motivation, wenn er die Möglichkeit zum Sabbatical erhält.

Frage:
Wie überzeuge ich meinen Chef und welche Modelle gibt es?

Antwort:
Legen Sie Ihrem Chef einen genauen Plan vor, in welcher Form Sie Arbeitszeit und Lohn ansparen möchten. Man kann z.B. unbezahlten Urlaub nehmen, bei dem die Pflichtversicherung allerdings in der Regel nach einem Monat ausläuft. Zweiter Weg ist ein Langzeitarbeits-Konto, auf das Urlaubstage, Überstunden oder auch Sonderzahlungen eingezahlt werden. Lohnverzicht ist der 3. Weg zur Auszeit. Dabei verzichten Angestellte für einen festgelegten Zeitraum auf einen Teil ihres Gehaltes, der ihnen auf ein Zeitkonto gutgeschrieben wird. 4. Möglichkeit sind Teilzeitregelungen und werden vor allem von größeren Unternehmen bevorzugt, auch, um in Krisenzeiten Personalkosten zu sparen. Und nicht zuletzt ist als fünftes Modell eine Beendigung des Arbeitsvertrages mit Wiedereinstellungs-Zusage des Arbeitgebers möglich.

Frage:
Was sollte man vor der Job-Auszeit bedenken?

Antwort:
Man sollte genaue Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber darüber treffen, ob z.B. Bonuszahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld dennoch gezahlt werden und ob Sozial- und Krankenversicherungs-Zahlungen weiterlaufen. Auch eine mögliche Nebentätigkeit im Sabbatical sollte man mit dem Arbeitgeber abklären. Wer z.B. für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist, kann gekündigt werden.

Frage:
Wie lange kann so eine Auszeit dauern?

Antwort:
Das ist nicht festgelegt. Sinnvoll ist es aber wohl, wenn eine solche Pause nicht kürzer als zwei 2 Monate ist, weil sonst keinerlei Erholungseffekt eintritt. Allerdings sollte das Sabbatical auch nicht länger als ein Jahr dauern. Denn bei noch längerer Zeit der Abwesenheit ist die Gefahr der Entfremdung meiner Meinung nach zu groß. Seitens des Arbeitnehmers, aber auch des Betriebs, der in der Zwischenzeit eventuell einem anderen Kollegen den Vorzug gibt.

Das Interview führte Frau Gitta Schröder von der Zeitschrift Lisa

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