Höhe der Abfindung bei einer Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ist eine der entscheidenden Fragen von Arbeitnehmern die nach einer Abfindung. Wie kommt man an eine Abfindung und in welcher Höhe wird eine solche gezahlt? Wichtig zunächst: an eine Abfindung kommt man nur, wenn man rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr für den Arbeitgeber tätig werden will. Im Hinblick auf die Höhe sind dann ein Kriterium zur Berechnung sog. Regelsätze (etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr). Worauf es im Rahmen der Verhandlungen aber wirklich ankommt, ist letztlich die Frage, wie dringend der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will bzw. wie wichtig dem Arbeitnehmer der Arbeitsplatz ist. Die Hintergründe im folgenden Artikel und im Video:

Höhe der Abfindung bei einer Kündigung

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999