Handy laden am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es dürfte nicht allzu selten vorkommen, dass Arbeitnehmer mit einem Ladekabel ausgestattet regelmäßig auch auf der Arbeit ihr Handy aufladen. In den allermeisten Fällen wird sich niemand sonderlich dafür interessieren. Streng genommen handelt es sich dabei aber um eine Vermögensschädigung zulasten des Arbeitgebers, der für den Strom bezahlt – wenn auch der Schaden quasi gleich Null ist. Es hat deshalb schon fristlose Kündigungen gegeben, wie z.B. ein Fall vor dem Arbeitsgericht Oberhausen (Az.: 4 Ca 1228/09) zeigt. Was ist von solchen Kündigungen zu halten? Müssen Arbeitnehmer, die auf Kosten des Arbeitgebers ihr Handy laden, wirklich einen Jobverlust fürchten? Dazu genauer im folgenden Artikel, im Video geht es generell um die Kündigung wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen.

Handy laden am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Kündigung?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999