Gewerberaum: Minderungsrecht bei baurechtswidrigen Räumen

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Das Kammergericht Berlin hat vor kurzem in einem interessanten Urteil entschieden, dass ein Mieter von Gewerberaum aufgrund der Baurechtswidrigkeit der Mieträume die Miete vollständig um 100 Prozent mindern durfte. Überraschend war das deshalb, weil eine Nutzungsuntersagung der Behörde aufgrund der Baurechtswidrigkeit noch gar nicht vorlag. Allein der Umstand, dass eine solche rechtmäßig gewesen wäre, habe für das Minderungsrecht des Mieters in voller Höhe ausgereicht. Worauf es nach Ansicht des Kammergerichts noch ankam und was Mietern im Hinblick auf das Thema Mietminderung im Gewerberaummietrecht zu raten ist, erkläre ich im folgenden Artikel und im Video:

Gewerberaum: Minderungsrecht bei baurechtswidrigen Räumen

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