Seit dem 1.1.2018 gelten eine Reihe geänderter Vorschriften im BGB. Speziell im Baurecht hat es einige Gesetzesänderungen gegeben, die für die Praxis relevant sein werden. Dazu zählt zum einen die Regelung zur Erstattung von Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaften Bauprodukten. Weiter gibt es veränderte Bestimmungen zur Abnahme von Bauwerken sowie die Regelung des Verbraucherbauvertrages. Im folgenden Video-Blog erklärt mein Sozius Markus Willkomm als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht die aktuellen Änderungen überblicksartig:
Arbeitsrecht
Krankheitsbedingte Kündigung: schlimmster Fehler von Arbeitgebern
Immer wieder gehen krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitgebern schief. Arbeitnehmer wehren sich mit einer Kündigungsschutzklage oftmals erfolgreich gegen die Kündigung bzw.