Sat.1 Frühstücksfernsehen: zu Gast zum Thema Fußball-EM und Arbeitsrecht

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Die Fußball-EM ist aktuell in vollem Gange und die zahlreichen Fans unter den Arbeitnehmern fragen sich mal wieder, ob sie auch während der Arbeit Spiele verfolgen dürfen. Darf man auch am Arbeitsplatz ein Public Viewing veranstalten? Ist es erlaubt, im Deutschland-Trikot bei der Arbeit zu erscheinen? Grundsätzlich gilt: ohne Erlaubnis des Arbeitgebers geht wenig. Ein Blick in den Arbeitsvertrag kann einige Fragen beantworten. Ich war zu Gast beim Sat.1 Frühstücksfernsehen und habe die genannten und weitere Fragen für Arbeitnehmer zum Thema Fußball, EM und arbeitsrechtliche Probleme beantwortet. Den Beitrag gibt es hier zu sehen:

Fußball-EM und Arbeitsrecht: was ist erlaubt?

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