Für Abfindung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden – warum?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Kündigung

Wenn sie eine Kündigung erhalten haben, wollen Arbeitnehmer in aller Regel nicht bei dem Arbeitgeber bleiben, sondern lediglich eine Abfindung erzielen. Trotzdem rate ich in aller Regel dazu, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen, die auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Warum das? In der Praxis enden über 90 Prozent aller Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber letztlich eine Abfindung anbietet im Gegenzug dafür, dass der Arbeitnehmer sein Begehren nicht weiter verfolgt. Hintergrund ist das stets bestehende Risiko für Arbeitgeber, den Prozess zu verlieren und dann den Arbeitnehmer zurücknehmen zu müssen und ihm auch noch massig Gehalt nachzahlen zu müssen. Zu dem Thema folgender aktueller Beitrag:

Für Abfindung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden – warum?

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999